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LG Stuttgart, 14.04.2011 - 35 O 60/10 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.04.2011 - 35 O 60/10
- OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
- BGH, 16.05.2013 - VII ZR 256/11
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Behinderungsanzeige
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2011 ( 35 O 60/10 KfH).Unter Abänderung des am 14.04.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart, Az. 35 O 60/10 KfH, die Beklagte zur Zahlung weiterer 182.434,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.12.2009, hilfsweise seit dem 08.05.2010, sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.260,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage zu verurteilen.